AGB
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand & Leistungsausschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Betreuungsleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Angebote zur Unterstützung im Alltag zwischen der IndividuellPlus UG (haftungsbeschränkt), Am Bahnhof 8, 34632 Jesberg (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Klienten bzw. deren gesetzlichen Vertretern.
(2) Der Gegenstand des Vertrages beschränkt sich strikt auf anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI (insb. Hauswirtschaftshilfe, Alltagsbegleitung, Einkaufshilfe). Medizinische Behandlungspflege sowie grundpflegerische Tätigkeiten sind ausdrücklich ausgeschlossen. Das Personal des Anbieters darf keine pflegerischen oder medizinischen Interventionen durchführen.
§ 2 Vergütung, Preisbindung & Erstschuldner
(1) Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Anbieters. Diese Preise sind im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nach Landesrecht mit den Pflegekassen bzw. dem Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege kommuniziert.
(2) Der Klient bleibt im rechtlichen Sinne stets Erstschuldner der erbrachten Leistungen. Dies gilt auch dann, wenn eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse im Wege einer Abtretungserklärung vereinbart wurde.
(3) Sofern die Pflegekasse eine Kostenübernahme ganz oder teilweise ablehnt (z. B. wegen Erschöpfung des monatlichen Entlastungsbetrags von 125 € gemäß § 45b SGB XI oder wegen Überschreitung des Budgets der Verhinderungspflege), wird der Differenzbetrag dem Klienten unmittelbar privat in Rechnung gestellt.
§ 3 Termindisposition & Leistungsintervalle
(1) Die Vereinbarung von Leistungsterminen erfolgt im Rahmen einer festen Dispositionsmatrix (wöchentliche oder zweiwöchentliche Intervalle) in Absprache mit der Geschäftsführung des Anbieters.
(2) Die Zuweisung des ausführenden Personals obliegt ausschließlich dem Anbieter (Direktionsrecht). Ein Anspruch auf die Erbringung der Dienstleistung durch eine spezifische Person besteht nicht.
§ 4 Absageregelung & Wirtschaftlichkeitsschutz (Ausfallentschädigung)
(1) Um eine wirtschaftliche und effiziente Routen- und Tourenplanung zu gewährleisten, müssen vereinbarte Termine bei Verhinderung rechtzeitig abgesagt werden.
(2) Eine Absage des Termins durch den Klienten ist bis zu 24 Stunden vor dem geplanten Leistungsbeginn kostenfrei möglich. Samstage, Sonn- und Feiertage werden bei der Berechnung dieser Frist nicht berücksichtigt.
(3) Erfolgt die Absage verspätet (unter 24 Stunden vor Terminbeginn) oder wird das Personal des Anbieters zum vereinbarten Zeitpunkt vor Ort nicht eingelassen, stellt der Anbieter eine Ausfallentschädigung in Höhe von 80 % des vertraglich vereinbarten Honorars für den ausgefallenen Termin in Rechnung.
(4) Rechtlicher Hinweis zur Abrechnung: Diese Ausfallentschädigung stellt keinen realen Leistungsersatz dar. Eine Abrechnung dieser Gebühr über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI mit der Pflegekasse ist gesetzlich unzulässig. Der Betrag wird dem Klienten ausnahmslos als **Privatrechnung** zugestellt.
§ 5 Haftungsausschluss bei Haushaltsreinigung
(1) Der Anbieter haftet für Schäden, die durch sein Personal in Ausübung der Tätigkeit verursacht werden, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für Schäden an Gegenständen, die durch ungeeignete oder vom Klienten fehlerhaft bereitgestellte Reinigungsmittel und -geräte entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 6 Schlussbestimmungen & Streitbeilegung
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
